Das deutsche Zivilrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzen, regelt unter anderen das Zustandekommen von Verträgen, die verschiedenen Vertragstypen, die Rechte bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechten, den Verkauf von Immobilien, den Schadenersatz bei Verletzung von Gesundheit und Eigentum und das Vereinsrecht. Wir beraten Agenturen, Angehörige der freien Berufe, Einzelpersonen, Gewerbetreibende, StartUps, kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie Vereine zu allen Rechtsfragen im allgemeinen Zivilrecht. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf Dienstverträgen-, Kauf- und Mietverträgen, Immobilientransaktionen und Werkverträgen im Handwerk und Bau.