Gesellschaftsrecht

Im deutschen Gesellschaftsrecht beraten wir Gründer, StartUps und etablierte Unternehmen aus dem In- und Ausland bei Rechtsfragen zu Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gründung von Unternehmen, bei deren strategischen Entwicklung, in Krisensituation, bei der Sanierung und Auflösung. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und Handelsgesellschaften. In Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Kooperationspartnern bieten wir die Beratung zum Gesellschaftsrecht verschiedener Staaten.

Expertise und Leistungen

Beratung und anwaltliche Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Beiräten

Begleitung bei der Planung und Umsetzung von Gründung und Liquidation

Beratung in Krisensituationen und Sanierung

Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland

Gestaltung und Prüfung von Verträgen

Gestaltung der Nachfolge bei familiengeführten Unternehmen

Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Haftung und Wissenszurechnung in Holdingstrukturen

Joint Ventures im In- und Ausland

Kapitalmaßnahmen in der GmbH

Konflikte zwischen Gesellschaftern und im Unternehmen

Rechtsformwechsel und Verschmelzungen

Planung und Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung