Beitrag vom 09. September 2025
Neues BGH-Urteil zur fehlerhaften Einberufung von Partnerschaftsversammlungen in einer PartGmbB
- Thema: Allgemein
- Verfasst von Wolffersdorff Rechtsanwälte
BGH-Urteil vom 16.07.2024
Wird in einer PartGmbB die Partnerschaftsversammlung von einer nicht befugten Person einberufen, gilt die Einladung als unwirksam. Alle dort gefassten Beschlüsse sind automatisch nichtig, unabhängig von einer einstimmigen Beteiligung.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde
In Mittelpunkt dem der Entscheidung des BGH (Urteil vom 16.07.24, II ZR 100/23) zugrunde liegenden Fall, stand die Wirksamkeit der Beschlussfassung einer Partnergesellschaft von Rechtsanwälten. Der Partnervertrag bestimmte, dass nur der Managing Partner eine Partnerversammlung einberufen darf. Dennoch lud ein anderer Partner zu einer außerordentlichen Versammlung ein, mit dem Ziel, den späteren Kläger aus der Partnerschaft auszuschließen. Besagter Ausschluss wurde im Ergebnis in dessen Abwesenheit auch beschlossen. Der ausgeschlossene Partner klagte auf Feststellung der Nichtigkeit des Ausschlusses und hatte damit vor dem BGH Erfolg.
Fazit
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Wichtigkeit der strengen Einhaltung formeller Vorgaben bei der Einberufung von Partnerschaftsversammlungen in einer PartGmbB. Die Einberufungskompetenz ist idealerweise im Partnerschaftsvertrag abschließend geregelt. Verstöße führen zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse, unabhängig von einer einstimmigen Beteiligung und vollständiger Anwesenheit. Die Partner sind daher gehalten, die formalen Anforderungen des Partnerschaftsvertrags strikt zu beachten und die ordnungsgemäße Einladung sorgfältig zu dokumentieren.